Kosten
Gesetzlich versichert: Die Kosten für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte haben ein Anrecht auf einen Therapieplatz innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes (in der Regel drei Monate) bei einem Vertragstherapeuten der Krankenkassen. Steht kein Therapieplatz zur Verfügung, muss die Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen (§13.3 SGV V). Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, unterstütze ich Sie gern bei der Beantragung der Kostenerstattung.
Privat versicherte: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie. Individuellen Versicherungskonditionen sollten vor Therapiebeginn direkt bei der Krankenversicherung erfragt werden.
Beihilfeversicherte: Die Beihilfestelle übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie.
Selbstzahler: 50 Minuten – 100,55 Euro (gemäß Gebührenordnung für Psychotherapie GOP)
Kostenübernahme durch das Jugendamt: Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist auch eine psychotherapeutische Hilfe festgeschrieben.
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnbezirkes.
Die Feststellung eines Therapiebedarfs nimmt einer der drei Fachdienste vor: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), schulpsychiologischer Dienst (SchPD) oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB). Die Kosten für die Therapie werden dann vom Jugendamt übernommen. Psychotherapie ist als Heil- oder Präventivbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.